Mehr als Sie vielleicht denken.
Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass es zwischen Krebserkrankungen und Thrombose einen Zusammenhang gibt. Patientinnen und Patienten mit einer Krebserkrankung sind deutlich anfälliger, eine Venenthrombose zu erleiden. Ihr Risiko für eine tiefe Venenthrombose oder Lungenembolie ist etwa 8-mal höher als bei Menschen ohne Tumorerkrankung1. Zudem ist bekannt, dass eine akute tiefe Venenthrombose auf eine Krebserkrankung hindeuten kann, selbst wenn diese noch im Frühstadium ist und möglicherweise noch gar nicht diagnostiziert wurde. Treten Krebs und Thrombose gleichzeitig auf, spricht man von einer krebsassoziierten bzw. krebsbedingten Thrombose.
Frühzeitig erkannt, lassen sich Thrombosen gut behandeln. Das gilt auch für krebsbedingte Thrombosen. Krebspatientinnen und -patienten sind durch den Krebs und die Krebstherapie geschwächt. Für sie ist es daher besonders wichtig, dass sie frühzeitig eine erforderliche Thrombosetherapie erhalten und auch die Möglichkeiten der Thrombosevorbeugung nutzen. Denn neben der allgemeinen Gesundheitsgefährdung, die von Venenthrombosen ausgeht, kann eine Thrombose den Verlauf der Krebserkrankung und die Lebensqualität ganz erheblich verschlechtern.
Auf dieser Website können Sie sich darüber informieren, wie Thrombose entsteht, welche Risikofaktoren es gibt und warum Krebs ein schwerwiegender Risikofaktor ist. Des Weiteren finden Sie einen Überblick über die allgemeine Therapie tiefer Venenthrombosen sowie die Therapie krebsbedingter Thrombosen und erfahren, welche Möglichkeiten es zur Thrombosevorbeugung gibt. In den Kapiteln zur Thrombosebehandlung folgen wir den aktuellen Behandlungsleitlinien der Fachgesellschaften.
Behandlungsleitlinien
Behandlungsleitlinien werden auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Praxiserfahrungen von einem Expertengremium erarbeitet. Herausgeber ist die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF).
Zur Therapie von Venenthrombose und Lungenembolie gibt es folgende Leitlinie: